Die sportliche Auswertung erfolgt ausschließlich nach diesen Regeln und der auf der Plattform implementierten Prüf- und Auswertungslogik.
Der Veranstalter entscheidet über Gültigkeit, Ungültigkeit, Klassen- und Geländezuordnung sowie Rangfolge der eingereichten Flüge. Wenn keine gesonderte Jury benannt ist, trifft der Veranstalter die Entscheidung selbst — entsprechend dem gesetzlichen Grundmodell des § 661 BGB für Preisausschreiben.
Proteste gegen veröffentlichte Wertungen werden ausschließlich über die internen Protestformulare auf der Plattform eingereicht — direkt aus dem persönlichen Logbuch heraus für Beanstandung der eigenen Wertung, bzw. aus der öffentlichen Flugansicht über die Schaltfläche „Protest einlegen" für Protest gegen die Wertung einer anderen Pilotin / eines anderen Piloten. Eine Übersicht aller eigenen Anliegen liegt unter „Meine Proteste".
Der Protest muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Wertung auf der Plattform eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Veröffentlichungszeitpunkt; maßgeblich ist der Zeitstempel des Plattform-Servers in UTC. Pflichtangaben sind: der beanstandete Flug (Auswahl im Formular), die beanstandete Entscheidung sowie eine nachvollziehbare Begründung. Eine E-Mail-Einreichung ist nicht mehr vorgesehen, damit jede Eingabe vollständig, eindeutig zuordenbar und rechtssicher protokolliert ist.
Protestnote (nur bei Fremd-Protesten): Mit jedem Protest gegen die Wertung einer anderen Pilotin / eines anderen Piloten ist eine Protestnote in Höhe von 250 € per PayPal an info@modellpilot.eu zu entrichten. Die Plattform zeigt im Protest-Formular die PayPal-Zahlungsdaten an und verknüpft die eingehende Zahlung anschließend mit dem eingereichten Protest. Die Protestnote dient ausschließlich der Deckung des durchschnittlichen Verwaltungs- und Prüfaufwands (Sichtung der IGC-Datei, Re-Run der Auswertungssoftware, Klassen- bzw. Geländezuordnungs-Prüfung, schriftliche Stellungnahme).
Übergangsregelung Saison 2026 — eigene Wertungsanfechtungen bleiben immer kostenfrei: Da die Plattform am 03.06.2026 neu live geht und die Auswertungs-Engine erstmalig unter Live-Last steht, sind in der Saison 2026 Anfechtungen der eigenen Wertungsentscheidung (z. B. fehlerhafte Klassen- oder Geländezuordnung durch die Engine, Engine-Fehlinterpretation eines ENL-Signals, falsche Erkennung eines Motor-Einsatzes durch das Detektor-Labor nach § 11) grundsätzlich kostenfrei. Engine-Fehler sollen nicht zu Lasten der Pilotinnen und Piloten gehen — die Beanstandung des eigenen Flugs ist Teil der Reifephase der Plattform und fließt direkt in die Detektor-Matrix ein.
Für Proteste gegen die Wertung anderer Piloten (Mitbewerber-Verstoß, Manipulation, falsche Klassendeklaration) bleibt die Note auch in 2026 in voller Höhe von 250 € fällig. Ab Saison 2027 wird die Protestnote für Fremd-Proteste in allen Fällen einheitlich erhoben — eigene Wertungsanfechtungen bleiben jedoch dauerhaft kostenfrei, solange sie sachlich und nachvollziehbar begründet sind.
Wirksamkeit: Ein Protest gilt erst dann als wirksam eingelegt, wenn das vollständig ausgefüllte Protestformular über die Plattform eingereicht wurde — bei Fremd-Protesten zusätzlich der Eingang der Protestnote vor Ablauf der 7-Tage-Frist beim Veranstalter vorliegt. Eigene Wertungsanfechtungen (siehe Übergangsregelung oben) sind ohne Protestnote sofort wirksam, sobald das Formular eingereicht ist.
Rückerstattung der Protestnote (sportrechtlicher Standard):
- 01Wird dem Protest stattgegeben, wird die Protestnote vollständig zurückerstattet.
- 02Wird dem Protest teilweise stattgegeben, erfolgt eine anteilige Rückerstattung nach billigem Ermessen der Rennleitung; die Quote orientiert sich am Erfolgsanteil und ist im Bescheid zu begründen.
- 03Wird der Protest zurückgewiesen, verbleibt die Protestnote beim Veranstalter zur Deckung des Prüfaufwands.
- 04Wird der Protest verspätet eingereicht oder formell unzulässig (fehlende Begründung, fehlender Eingang der Note), wird er ohne sachliche Prüfung zurückgewiesen; die Protestnote verbleibt beim Veranstalter.
Nachweis eines geringeren Aufwands (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB analog): Der Pilot ist im Fall einer Zurückweisung berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand des Veranstalters deutlich geringer war als die pauschale Protestnote; in diesem Fall reduziert sich die einbehaltene Note auf den nachgewiesenen tatsächlichen Aufwand.
Rechtsweg: Die Protestentscheidung wird durch die Jury der FREE GLIDE LEAGUE bzw. — sofern keine Jury benannt ist — durch den Administrator des Veranstalters getroffen. Sie ist eine sportliche Entscheidung im Sinne eines Preisausschreibens (§ 661 BGB); eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung und der Höhe der einbehaltenen Protestnote bleibt der Pilotin / dem Piloten unbenommen (§ 22).