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Wettbewerbsordnung

für die internationale dezentrale Modellflug-Wertungsserie FREE GLIDE LEAGUE · Stand: 18.04.2026

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für Pilotinnen, Piloten und nicht-binäre Personen.

§ 0 Verhältnis zu den Nutzungsbedingungen

Diese Wettbewerbsordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Plattform. Im Konflikt zwischen dieser Wettbewerbsordnung und den Nutzungsbedingungen gehen die Nutzungsbedingungen vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

§ 1 Charakter der Serie

Die FREE GLIDE LEAGUE ist eine internationale, dezentrale und fortlaufende Wertungsserie für Modellflüge.

Die Flüge werden nicht als gemeinsame Vor-Ort-Veranstaltung des Veranstalters durchgeführt, sondern von den teilnehmenden Piloten eigenverantwortlich an selbst gewählten Orten und zu selbst gewählten Zeiten.

§ 2 Veranstalterrolle

Der Veranstalter ist Veranstalter der Serie, der Regeln, der Klassen, der Auswertung, der Ranglisten, der Prüfentscheidungen und der Pokalvergabe. Veranstalter ist Stephan Eich, Modellpilot.EU (Anschrift siehe Impressum).

Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht Veranstalter des einzelnen dezentral durch den Piloten durchgeführten Fluges.

Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, sind rechtlich gesondert als Luftfahrtveranstaltungen zu betrachten und bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung. Diese Wettbewerbsordnung betrifft eine dezentrale Wertungsserie und nicht automatisch eine solche Vor-Ort-Luftfahrtveranstaltung.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die Teilnahmebedingungen akzeptieren und einen nach dieser Wettbewerbsordnung wertbaren Flug einreichen.

Der Veranstalter kann ergänzende Voraussetzungen festlegen, insbesondere Altersgrenzen oder technische Mindestanforderungen.

§ 4 Saison, Fristen und offizielle Zeitbasis

Die Wertungssaison beginnt jeweils am 01.01. des Jahres um 00:00 UTC und endet am 31.12. des Jahres um 23:59:59 UTC.

Flüge, die innerhalb dieses Saisonzeitraums tatsächlich durchgeführt wurden, können noch innerhalb einer Nachreichfrist bis spätestens 08.01. des Folgejahres um 24:00 UTC eingereicht werden. Zur Vermeidung von Auslegungszweifeln entspricht dies dem 09.01. des Folgejahres, 00:00 UTC.

Nach Ablauf dieser Nachreichfrist eingehende Flüge oder unvollständige Einreichungen werden nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, der Veranstalter hat die Verspätung selbst zu vertreten.

Für die gesamte Serie gilt UTC als allein maßgebliche offizielle Zeitbasis. Die Wahl von UTC dient der internationalen Vergleichbarkeit und schließt Zeitzonen-Streitigkeiten aus.

Eine Preisbewerbung ist nur mit festgelegter Bewerbungsfrist rechtlich sauber ausgestaltet; deshalb sind Saisonende und Nachreichfrist verbindlicher Bestandteil dieser Wettbewerbsordnung.

§ 5 Internationale Geltung

Die Serie ist weltweit allen Piloten offen, unabhängig von Nationalität, Wohnsitz oder Vereinszugehörigkeit. Eine Bindung an eine bestimmte nationale Luftsportorganisation oder an Regelwerke der Fédération Aéronautique Internationale (FAI) besteht nicht.

Für die sportliche Einordnung, Klassenzuordnung und Serienwertung gelten ausschließlich diese Wettbewerbsordnung und die vom Veranstalter veröffentlichten technischen Regeln.

Der Datenschutz-Standard der Serie orientiert sich an der DSGVO und damit am weltweit höchsten Schutzniveau; Nutzer aus anderen Ländern (z.B. Schweiz, UK, Kanada, Brasilien) haben nach ihrem jeweiligen Heimatrecht gegebenenfalls zusätzliche Rechte (siehe Datenschutzerklärung).

Für die Durchführung des konkreten Fluges gelten zusätzlich und vorrangig die zwingenden Vorschriften des jeweiligen Flugortes und Staates, in dem gestartet und geflogen wird.

§ 6 Eigenverantwortung der Piloten

Jeder Pilot ist allein dafür verantwortlich,

  • dass sein Flug am gewählten Ort rechtlich zulässig ist,
  • dass örtliche Luftraum-, Gelände-, Sicherheits-, Naturschutz- und Vereinsregeln eingehalten werden,
  • dass erforderliche Registrierungen, Versicherungen, Kennzeichnungen, Berechtigungen und Freigaben vorliegen,
  • dass das Modell technisch sicher ist,
  • dass der Flug sicher durchgeführt wird.

Für Deutschland gilt zusätzlich, dass der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden unter den Voraussetzungen des § 21f LuftVO in Verbindung mit Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 stattfinden kann; außerhalb Deutschlands gelten die jeweiligen nationalen und lokalen Regelungen.

§ 7 Klassen und Kategorien

Gewertet wird in folgenden Klassen und Kategorien:

Klassen (Free Glide): Club, Standard, Offen.

Klassen (GPS-Triangle): Light, Sport, Scale, Scale 1:3,5.

Geländekategorien: Flachland, Hang.

Zeitwertungen (Free Glide): 30 Minuten, 1 Stunde, 2 Stunden, 3 Stunden, über 3 Stunden.

Die Zuordnung eines Fluges zu einer Klasse oder Kategorie richtet sich nach den vom Veranstalter veröffentlichten Regeln, technischen Parametern und Nachweisanforderungen. Der Veranstalter kann einzelne Klassen im Verlauf einer Saison ergänzen oder präzisieren, soweit dies die Vergleichbarkeit bereits eingereichter Flüge nicht beeinträchtigt.

§ 8 Flugnachweis

Ein Flug ist nur wertbar, wenn er in der vom Veranstalter zugelassenen Form eingereicht wird. Zulässige Nachweise sind insbesondere:

  • IGC-Datei eines zugelassenen Loggers,
  • Loggerdaten mit vollständigen B-Records,
  • Modellangaben (Hersteller, Modell, Spannweite, Gewicht),
  • Klassenzuordnung und Geländetyp,
  • ergänzende Nachweise nach Anforderung des Veranstalters.

§ 9 Wahrheitspflicht

Der Teilnehmer versichert mit der Einreichung, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind und der eingereichte Datensatz dem tatsächlich geflogenen Flug entspricht.

§ 10 Prüfungsbefugnis

Der Veranstalter ist berechtigt, Flüge manuell, automatisiert oder teilautomatisiert zu prüfen. Er darf insbesondere

  • Plausibilitätsprüfungen durchführen,
  • Flüge umklassifizieren,
  • Datensätze zurückweisen,
  • Flüge vorläufig oder endgültig sperren,
  • zusätzliche Nachweise anfordern.

§ 11 Ausschlussgründe

Von der Wertung ausgeschlossen werden können insbesondere:

  • verspätet eingereichte Flüge,
  • unvollständige Datensätze,
  • technisch nicht auswertbare Flüge,
  • falsche Modell- oder Klassenangaben,
  • Fälschung oder Manipulation von Logger-Daten, einschließlich des Motor-Ausschluss-Signals (ENL/MOP),
  • Einsatz nicht zugelassener Logger oder manipulierter Hardware,
  • Verwendung von Doppel- oder Fake-Accounts,
  • nachgewiesene Manipulation von Zeit-, Höhen- oder Positionsdaten in der IGC-Datei,
  • Verstöße gegen geltendes Recht am Flugort,
  • wiederholte oder schwerwiegende Regelverstöße; in diesen Fällen kann der Veranstalter den Teilnehmer dauerhaft von der Serie ausschließen.

§ 12 Wertungshoheit

Die sportliche Auswertung erfolgt ausschließlich nach den vom Veranstalter veröffentlichten Regeln und der auf der Plattform implementierten Prüf- und Auswertungslogik.

Der Veranstalter entscheidet über Gültigkeit, Ungültigkeit, Zuordnung und Rangfolge der eingereichten Flüge.

Wenn keine gesonderte Jury benannt ist, trifft der Veranstalter die Entscheidung selbst. Das entspricht dem gesetzlichen Grundmodell des § 661 BGB für Preisausschreiben.

§ 13 Proteste

Gegen veröffentlichte Wertungen kann binnen 7 Kalendertagen nach Veröffentlichung schriftlich (per E-Mail an info@modellpilot.eu) Protest eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Plattform. Maßgeblich ist der Zeitstempel des Plattform-Servers in UTC.

Der Protest muss den beanstandeten Flug, die beanstandete Entscheidung und eine nachvollziehbare Begründung enthalten.

Über Proteste entscheidet der Veranstalter oder eine von ihm benannte Jury. Die Entscheidung über den Protest wird dem Protestierenden schriftlich mitgeteilt.

§ 14 Preise, Pokale und Titel

Nach Abschluss der Saison, Ablauf der Nachreichfrist und Ablauf der Protestfrist vergibt der Veranstalter die für die jeweilige Saison ausgeschriebenen Titel, Pokale, Urkunden oder sonstigen Auszeichnungen.

Soweit nichts anderes veröffentlicht ist, erhalten die erstplatzierten Teilnehmer der jeweiligen Klasse oder Kategorie einen Pokal. Ein Anspruch auf Barauszahlung, Umtausch oder Übertragung von Pokalen oder Sachpreisen besteht nicht.

Sachpreise können bei Überschreitung der Freigrenzen nach § 8 Abs. 2 EStG beim Empfänger einkommensteuerpflichtig sein. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für steuerliche Fragen des Empfängers.

§ 15 Veröffentlichung und Datenschutz-Einwilligung

Der Veranstalter ist berechtigt, Namen, Modellangaben, Flugdaten, Wertungsergebnisse und Ranglisten im Rahmen der Serie zu veröffentlichen, soweit dies für die Durchführung und Darstellung der Serie erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Mit der Einreichung eines Fluges willigt der Pilot ausdrücklich in die Veröffentlichung dieser Daten zum Zweck der Durchführung der Wertungsserie ein (Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO).

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf führt zum Ausschluss aus laufenden Wertungen und zur Entfernung der betroffenen Veröffentlichungen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 16 Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die konkrete rechtliche Zulässigkeit, Sicherheitsbewertung oder Versicherbarkeit eines einzelnen Fluges am jeweiligen Flugort. Diese Verantwortung verbleibt ausschließlich beim Piloten.

Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen.

§ 17 Änderungen der Regeln

Der Veranstalter darf die Wettbewerbsordnung mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere zur Schließung von Regelungslücken, zur technischen Weiterentwicklung, zur Missbrauchsvermeidung oder zur Anpassung an geänderte Rechtslagen.

Bereits abgeschlossene Wertungen sollen nur aus wichtigem sachlichem Grund nachträglich geändert werden. Bei Änderungen während einer laufenden Saison wird der Veranstalter auf Auswirkungen für bereits eingereichte Flüge ausdrücklich hinweisen.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die FGL-Serie wird nach deutschem Recht und unter Beachtung der DSGVO betrieben. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Wettbewerbsordnung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Veranstalters in Berlin, Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bleibt der zwingende Verbraucher- und Wohnsitz-Schutz nach Art. 6 Rom-I-VO und Art. 17 ff. EuGVVO unberührt; diese können den Veranstalter auch an ihrem Wohnsitzgericht verklagen und sich auf das zwingende Recht ihres Aufenthaltsstaates berufen.