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Von IGC-Format bis FGL-Wertung. Kompakt, ohne Schnickschnack — direkt zur Sache.
Sehr geehrte Damen und Herren, als aktive Pilotin / aktiver Pilot nutze ich Ihre Plattform und schätze die Arbeit, die Sie für die Modellflug-Community leisten. Ich möchte meine eigenen Flugdaten gerne zusätzlich auf einer weiteren Plattform analysieren lassen und mache zu diesem Zweck von meinem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch — geregelt in Art. 20 DSGVO bzw. den entsprechenden Bestimmungen Ihres Landes (Schweizer revDSG Art. 28, UK GDPR Art. 20, US CCPA/CPRA/VCDPA/CPA, brasilianisches LGPD Art. 18, kanadisches PIPEDA, japanisches APPI, australisches Privacy Act, südkoreanisches PIPA, neuseeländisches Privacy Act u. a.). Ich bitte Sie freundlich um Bereitstellung sämtlicher IGC-Originaldateien (Format .igc nach FAI/IGC-Spezifikation), die unter meinem Konto gespeichert oder mit meiner Pilot-Identität verknüpft sind. Die Dateien sollen unverändert sein, in der ursprünglich von mir hochgeladenen Form, in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format — bevorzugt als ZIP-Archiv per Download-Link oder per E-Mail. Zweck der Anfrage ist ausschließlich die Übertragung meiner eigenen Flugdaten zu einer anderen Plattform meiner Wahl. Eine darüber hinausgehende Begründung ist nach Art. 20 DSGVO nicht erforderlich. Die Bereitstellung sollte gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Anfrage und kostenfrei erfolgen — bei besonders komplexen Anliegen ist eine Verlängerung um zwei Monate mit schriftlicher Zwischennachricht zulässig. Sollten technische oder organisatorische Hürden bestehen, freue ich mich über eine kurze Rückmeldung — wir finden sicher gemeinsam einen pragmatischen Weg. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe und kollegiale Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen
⚠️ KI-generierter Inhalt — keine Rechtsberatung. Diese Hinweise wurden mit KI-Unterstützung recherchiert und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Auskünfte bitte einen Rechtsanwalt konsultieren.
Bitte beantworte mir als Modellflug-Pilot die folgenden Fragen nach deutschem Markenrecht (MarkenG) und der DSGVO völlig neutral: 1. Nutzung des Namens „FREE GLIDE LEAGUE" Stephan Eich (Modellpilot.EU) hat das Projekt „FREE GLIDE LEAGUE" initiiert, die Rechnungen für das Projekt bezahlt und den Namen beim DPMA als Wortmarke angemeldet. Zuvor lief das Projekt auf der Plattform RC-MODELSPOT, welche sich dort öffentlich als „Hoster" und „Veranstalter" bezeichnete. Nun zieht das Projekt auf eine eigene Website um. Wer darf den Namen „FREE GLIDE LEAGUE" rechtlich weiterverwenden und wer muss die Nutzung unterlassen? 2. Einbehalt von IGC-Flugdaten durch RC-MODELSPOT Als Pilot habe ich meine Flüge über eine App auf RC-MODELSPOT hochgeladen. Die App hat die originalen IGC-Dateien nach dem Upload direkt von meinem Logger gelöscht. RC-MODELSPOT besitzt nun die einzige Kopie meiner Sportdaten und verweigert mir nach dem Plattformwechsel den Download meiner Flüge. Welche Pflichten hat RC-MODELSPOT nach Art. 20 DSGVO (Datenübertragbarkeit) und darf die Plattform meine Flüge einbehalten? 3. Rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten Welche rechtlichen Schritte und Konsequenzen (z. B. Abmahnungen, DSGVO-Bußgelder) drohen einer Plattform, wenn sie trotz der Markenanmeldung den Namen „FREE GLIDE LEAGUE" unberechtigt weiternutzt und gleichzeitig den Piloten den Zugang zu ihren exklusiv dort gespeicherten Flugdaten verwehrt?